Wissenswertes für die Zuweisung

Information für Ärztinnen und Ärzte

Als Ärztin oder Arzt waren Sie sicher schon in der Situation, Patientinnen und Patienten zu behandeln, für die eine Rehabilitation angezeigt gewesen wäre. Nicht immer ist ein stationärer Aufenthalt umsetzbar, oftmals sind es private oder berufliche Situationen, die längeren Abwesenheiten entgegenstehen.

In diesen Fällen bietet die ambulante Rehabilitation eine effiziente Alternative, die Sie jetzt für Ihre Patient*innen beantragen können.

Geeignet sind alle Patientinnen und Patienten, die fit genug sind, um am Programm teilzunehmen. Für diese Patientinnen und Patienten stellen Sie den üblichen „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ und geben im Formular „ambulant“, „Phase 2“ oder „Phase 3“ sowie „KLINIK PIRAWARTH in Wien.“ an, um die Patientnnen und Patienten richtig zuzuweisen.

Phase 1 ist die Akutbehandlung und möglichst frühe Mobilisation im Krankenhaus. Phase 4 bezeichnet die langfristige Nachsorge im Rahmen eines medizinischen Trainings unter kompetenter Anleitung von Fachleuten. Die Therapien in dieser Phase bezahlen die PatientInnen selbst.

Phase 2

Erfolgt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Hier kann die ambulante Reha einen stationären Aufenthalt ersetzen, wenn dieser für PatientInnen nicht möglich ist. Das ambulante Therapieprogramm dauert dann 4 bis 6 Wochen und beinhaltet mehrere Einheiten pro Woche, bestmöglich in den Alltag integriert. Berufstätige befinden sich in dieser Phase im Krankenstand.

Phase 3

Im Anschluss an die Phase 2 geht es nun darum, Therapieziele konsequent weiterzuverfolgen bzw. erreichte Erfolge zu festigen und positive Veränderungen des Lebensstils nachhaltig zu stabilisieren. Die Phase 3 dauert je nach Bewilligung und Indikation zwischen 3 und 12 Monaten mit durchschnittlich 2 Reha-Terminen pro Woche. Diese Phase kann berufsbegleitend erfolgen.

Bei Fragen sind wir natürlich gerne für Sie da!
Tel. 01 / 890 38 49

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